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   LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01   

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https://dejure.org/2001,2445
LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01 (https://dejure.org/2001,2445)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01 (https://dejure.org/2001,2445)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2001 - 14 Sa 1192/01 (https://dejure.org/2001,2445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 92/84

    Streitigkeit im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    Tritt eine Partei von einem Prozessvergleich zurück, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Berechtigung des Rücktritts und damit über die Wirksamkeit des Vergleichs regelmäßig in dem Verfahren zu entscheiden, in dem der Vergleich abgeschlossen worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1956, AP Nr. 2 zu § 794 ZPO; Urteil vom 05.08.1982, AP Nr. 31 zu § 794 ZPO; Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 92/84 - n.v.; a.A. BGHZ 16, 388 ff.).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer uneingeschränkt anschließt, entsprechend, wenn eine Partei von einem Prozessvergleich zurücktritt oder die Parteien übereinstimmend die Aufhebung eines Prozessvergleichs vereinbaren (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1982, a.a.O.; Urteil vom 28.03.1985, a.a.O).

    Für die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sprechen, wie dieses näher ausgeführt hat, jedenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren die dort gegebenen Besonderheiten (vgl. Urteil vom 05.08.1982, a.a.O.; Urteil vom 28.03.1985, a.a.O.).

  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67

    Drehbänke - PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    aa) Es ist anerkannten Rechts, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrags durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragsverhältnis hineinbringt, dass dem Vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1969, NJW 1969, 975 f.).

    Ein Rücktritt ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Vertragsuntreue in einer schuldhaften Verzögerung der Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1969, a.a.O.).

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    Tritt eine Partei von einem Prozessvergleich zurück, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Berechtigung des Rücktritts und damit über die Wirksamkeit des Vergleichs regelmäßig in dem Verfahren zu entscheiden, in dem der Vergleich abgeschlossen worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1956, AP Nr. 2 zu § 794 ZPO; Urteil vom 05.08.1982, AP Nr. 31 zu § 794 ZPO; Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 92/84 - n.v.; a.A. BGHZ 16, 388 ff.).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    Darunter ist insbesondere die Verletzung von Nebenpflichten zu verstehen, wenn deren Verletzung dazu führt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertrags nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1977, NJW 1978, 260 f.; Urteil vom 13.03.1996, NJW-RR 1996, 950 m.w.N.; BAG, Urteil vom 30.05.1956, a.a.O.).
  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    Ein triftiger Grund ist z.B. gegeben, wenn hierdurch eine vom Arbeitnehmer angestrebte Bewerbung auf eine andere Stelle gefördert wird (vgl. LAG Köln, Urteil vom 02.02.2000, NZA-RR 2000, 419 f.; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., Rdn. 102 m.w.N.).
  • LAG Köln, 05.01.1996 - 4 Sa 909/94

    Kündigungsschutzverfahren: Vergleich - Auslegung - Ausschluss des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
    Insofern sind die §§ 320 ff. BGB anzuwenden mit der Folge, dass der Gläubiger einer einseitig verbliebenen Leistungspflicht grundsätzlich nach § 326 BGB vom Vergleich zurücktreten kann, wenn er das ihm Zugesagte nicht erhält (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1956, a.a.O.; BGH, Urteil vom 12.12.1991, AP Nr. 10 zu § 779 BGB; MünchKommBGB-Pecher, 3. Aufl., § 779 Rdn. 36; für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge: Bauer/Haussmann, BB 1996, 901; Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 6. Aufl., Rdn. 91; Personalhandbuch 2001/Schmidt, Stichwort: Aufhebungsvertrag, Rdn. 79; a.A. von Puttkammer, BB 1996, 1440).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10

    Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer

    Vor diesem Hintergrund gebietet es der Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, dass zumindest im arbeitsgerichtlichen Verfahren der wirksame Rücktritt vom Prozessvergleich auch dessen prozessuale Wirkung der Verfahrensbeendigung aufhebt, sodass der Prozess in der Instanz fortzusetzen ist, in der er sich bei Vergleichsabschluss befand (vgl. BAG, NJW 1983, 2212 (2215); BAG, Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84, B I 1 der Entscheidungsgründe; im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, I der Entscheidungsgründe).

    § 323 Abs. 1 BGB ist daher entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, II 2 a. aa. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, II 2 der Entscheidungsgründe; Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 8. Auflage 2007, I Rdnr. 163; Habersack, in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 5. Auflage 2009, § 779 Anm. 36 - vgl. auch BAG, Urteil vom 25.06.1987, 2 AZR 504/86, NZA 1988, 466 (467) - a.A. von Puttkamer, Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, BB 1996, 1440 f.).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2010 - 12 Sa 962/09

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

    Wird - wie hier - ein langjähriges ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung auf der Grundlage eines Sozialplans gegen Zahlung eines hohen Abfindungsbetrages aufgelöst, liegt auf der Hand, dass die Abfindungszahlung die "Gegenleistung" des Arbeitgebers für den Verzicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlich, kollektiv- und/oder individualvertraglich geschützten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. LAG Düsseldorf 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01 - NZA-RR 2002, 374 ff. = LAGE § 326 BGB Nr. 1 = Juris Rn. 27).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2010 - 12 Sa 206/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei ausbleibender Abfindungszahlung nach

    Wird - wie hier - ein langjähriges ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung auf der Grundlage eines Sozialplans gegen Zahlung eines hohen Abfindungsbetrages aufgelöst, liegt auf der Hand, dass die Abfindungszahlung die "Gegenleistung" des Arbeitgebers für den Verzicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlich, kollektiv- und/oder individualvertraglich geschützten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. LAG E. 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01 - NZA-RR 2002, 374 ff. = LAGE § 326 BGB Nr. 1 = Juris Rn. 27).
  • ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09

    Keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags bei

    Der Umstand, dass der Kläger zugleich mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags seine Leistung bereits erbracht hat, macht daraus keinen lediglich einseitig verpflichtenden Vertrag (vgl. LAG E., Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, zit. n. juris).
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